5bis Abs. 1 lit. b IVV; vgl. auch das Kreisschreiben des BSV über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art [KSBE], gültig ab 1. Januar 2022, Stand: 1. Januar 2023, Rz. 1302 f. vgl. auch Rz. 1702 und 1711). Der Beschwerdeführer war mehrere Jahre bei G._____ (H._____, www.zefix.ch) angestellt (vgl. Auszug aus dem individuellen Konto in VB 26), wo er als Bodenleger auf Abruf tätig war und daher Hilfsarbeiten ausführte (Protokoll telefonisches Erstgespräch vom 21. November 2022 in VB 28 S. 2, wonach der Beschwerdeführer zudem "mit 16-jährig zu arbeiten [angefangen habe], als handwerklicher Allrounder").