Protokoll telefonisches Erstgespräch vom 21. November 2022 in VB 28 S. 2) und hat dabei keine bestimmte Tätigkeit, sondern immer wieder andere Hilfsarbeiten ausgeführt (Beschwerde S. 20), weshalb beim Valideneinkommen das Kompetenzniveau 1 anwendbar ist und nicht von einer bestimmten Branche, sondern vom Total auszugehen ist. Auch nach Eintritt des Gesundheitsschadens sind dem Beschwerdeführer leichte Tätigkeiten zumutbar (vgl. Beurteilung von Dr. med. B._____ vom 27. März 2023 in VB 39), weshalb auch hier das Kompetenzniveau 1 anwendbar ist (Urteil des Bundesgerichts 9C_633/2013 vom 23. Oktober 2013 E. 4.2).