_ vom 16. September 2022 zwar ausführte, der Beschwerdeführer hätte "vorher" einen Alkoholkonsum von fünf Liter Bier pro Tag verzeichnet, dieser würde "jetzt" noch zwei Liter betragen. Glücklicherweise finde sich nur eine Hepatomegalie aufgrund der Lebersteatose und keine erhöhte Lebersteifigkeit und auch keine Zeichen für eine portale Hypertension. Er gehe davon aus, dass sich die Leberwerte unter strikter Alkoholabstinenz erholen würden (VB 25 S. 16 f.). Ein Alkoholabhängigkeitssyndrom mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit diagnostizierte Dr. med. E._____ jedoch nicht (vgl. diesbezüglich auch BGE 145 V 215 E. 5.1 S. 222 mit weiteren Hinweisen).