100 % arbeitsfähig sei, wobei unter anderem das Heben und Tragen von Lasten über fünf Kilogramm vermieden werden solle (VB 39), sind nachvollziehbar. So wurde im Bericht des Kantonsspitals C._____ vom 16. Januar 2023 ausgeführt, radiologisch zeige sich ein unverändertes Bild, klinisch jedoch bereits eine leichte Verbesserung der Beweglichkeit. Auch der Beschwerdeführer habe ausgeführt, die Beweglichkeit habe sich bereits ein wenig verbessert und er verspüre Schmerzen nur bei gewissen endgradigen Bewegungen und bei Belastung (VB 35 S. 2 f.). Gemäss dem Bericht des Kantonsspitals C.__