in begründeten, vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) umschriebenen Fällen kann von dieser Ausnahme abgewichen werden; c) die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte. 5. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der Verfügung vom 11. Juli 2023 (VB 45) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 27. März 2023. Dieser stellte die folgende Diagnose (VB 39):