3. Es sei die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen in Bezug auf Gesundheit, Arbeitsfähigkeit, berufliche Massnahmen und eventuell Rente an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin;" Zudem stellte er den folgenden verfahrensrechtlichen Antrag: "Es sei dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und es sei ihm in der Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen;"