1. Der 1983 geborene und zuletzt als "Hilfsarbeiter Bodenleger" und im Gartenbau tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 1. November 2022 unter Hinweis auf Schmerzen an beiden Handgelenken "rechts schlimmer, als links" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Einholung der medizinischen Akten nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und verneinte nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 11. Juli 2023 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf berufliche Massnahmen.