Er wurde gebeten mitzuteilen, ob er die Unterstützung der IV bei der Suche nach einer für ihn geeigneten beruflichen, gesundheitsangepassten Alternative in Anspruch nehmen möchte oder an seinem beruflichen Plan, die Prüfung zum eidgenössischen Fahrlehrer ein drittes Mal anzutreten, festhalte (VB 369 S. 1). Mit E-Mail vom 21. Juni 2023 erklärte der Beschwerdeführer, er sei mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und er werde ein drittes Mal zur Fahrlehrerprüfung antreten (VB 371).