Der Beschwerdeführer war mit diesem Vorschlag einverstanden (VB 321 S. 1). Sodann wurden die beruflichen Massnahmen – in Übereinstimmung mit der zwischen dem zuständigen Berufsberater der Beschwerdegegnerin und dem Beschwerdeführer vereinbarten Ausbildungsdauer bis 31. Dezember 2022 (vgl. VB 326 S. 1) – am 2. Januar 2023 beendet und die Taggelder eingestellt (VB 359 S. 4). -6-