Dies wollte die Beschwerdegegnerin aufgrund ihrer Erfahrungen mit dieser Ausbildungsstätte anfangs nicht unterstützen (VB 309 S. 3), schlussendlich erklärte sie sich aber trotzdem bereit, die Kosten für die Module 3 bis 7 bei der Fahrschule C._____ AG plus die Kosten für die Berufsprüfung einmalig zu übernehmen (VB 318 S. 1). Die Gewährung darüberhinausgehender Leistungen lehnte sie somit implizit ab. Der Beschwerdeführer war mit diesem Vorschlag einverstanden (VB 321 S. 1).