2.2. Der Beschwerdeführer hat im Rahmen der Umschulung die Fahrlehrerausbildung bei Fahrschule B._____ besucht und die Prüfung des Moduls 3 auch beim zweiten Versuch nicht bestanden, woraufhin er – ohne mit der Beschwerdegegnerin Rücksprache zu nehmen – beschloss, das Modul 3 bei der Fahrschule C._____ AG weiterzuverfolgen. Dies wollte die Beschwerdegegnerin aufgrund ihrer Erfahrungen mit dieser Ausbildungsstätte anfangs nicht unterstützen (VB 309 S. 3), schlussendlich erklärte sie sich aber trotzdem bereit, die Kosten für die Module 3 bis 7 bei der Fahrschule C._____ AG plus die Kosten für die Berufsprüfung einmalig zu übernehmen (VB 318 S. 1).