2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 reichte der Beschwerdeführer das mit Schreiben vom 14. September 2023 verlangte Formular betreffend unentgeltliche Rechtspflege samt Beilagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: