2. Für den Fall, dass der Schweizerische Fahrlehrerverband (L-drive Schweiz, Geschäftsstelle QSK) die Prüfung vom 5.6.23 aufgrund unserer Beschwerde ans SBFI vom 5.7.23 nicht nachträglich doch als bestanden werden sollte (dies ist aufgrund des aktuell gültigen Merkblattes des SBFI zum Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung bei Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen (vgl. Beilage 3) möglich), hat sich der Beschwerdeführer bereits für die 2. und letzte Wiederholung der Prüfung vom 11. bis 13.12.23 angemeldet. -4-