Am 5. Januar 2023 teilte der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin aufgrund des negativen Ergebnisses der Berufsprüfung mit, dass er die Prüfung bei der Fahrschule C._____ AG wiederholen möchte. Er bitte um Übernahme sämtlicher Kosten bis zur zweiten eidgenössischen Berufsprüfung. Mit Vorbescheid vom 23. Januar 2023 stellte ihm die Beschwerdegegnerin in Aussicht, dass sie auf den Antrag um Kostenübernahme betreffend die Verlängerung der Ausbildung und um Übernahme der Kosten für die Prüfungsvorbereitung bei der Fahrschule C._____ AG sowie um weitere Unterstützung in Form von IV-Taggeldern bis zur Prüfungswiederholung nicht eintreten werde.