Dr. med. L._____, Assistenzarzt der Orthopädie der Klinik M._____, kam in seiner Stellungnahme vom 20. Juli 2023 zum Schluss, dass aktenanamnestisch eine "Vergesellschaftung" des Gesundheitsschadens respektive der Schmerzen im Bereich des rechten Kniegelenks mit einem traumatischen Ereignis wahrscheinlich sei. Lediglich anhand der MRI-Bildidagnos- tik könne keine abschliessende Aussage zum Unfall als Ursache getroffen werden, da leider keine MRI-Bilder vor dem Unfall vorhanden seien. Dennoch erscheine der Knorpelschaden, wie er sich in der MRI der Klinik O._____ am 5. August 2021 präsentiere, frisch, da sich ein subchondrales Knochenmarksödem abgrenzen lasse.