4.2.22. In seiner Aktenbeurteilung vom 7. April 2022 führte Dr. med. G._____ aus, die am 1. September 2021 durchgeführte Versorgung sei nicht unfallkausal gewesen, da die medialen Knorpelschäden grossflächig und vollschichtig gewesen seien, was auf einen langsam fortschreitenden, degenerativen Prozess hindeute. Eine typische traumatische "Stanzläsion" des Knorpels mit dazugehöriger "Gelenksmaus" habe nicht vorgelegen.