4.2.18. In der Aktenbeurteilung vom 31. August 2021 hielt der die Beschwerdegegnerin beratende Arzt Dr. med. G._____ fest, die beklagten Beschwerden würden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in natürlichem Kausalzusammenhang zum gemeldeten Ereignis stehen. Die initiale Kausalität sei ausgewiesen und die Zerrung des hinteren Kreuzbandes sowie die mediale Meniskusquetschung (DD minimale Wurzelläsion) würden in natürlichem - 10 -