Zur Behandlung dieser Auswirkung der cerebralen Bewegungsstörung sei die CPAP-Therapie medizinisch indiziert und erforderlich. Die CPAP-Behandlung stehe damit in direktem Zusammenhang mit dem verfügten GG 390 (VB 420 S. 11). 4. 4.1. Im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz. Danach haben Versicherungsträger von sich aus und ohne Bindung an die Parteibegehren für die richtige und vollständige -9-