3.2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der Verfügung vom 31. Juli 2023 insbesondere auf die Stellungnahme der RAD-Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, vom 28. Juli 2023 (VB 494). Diese hielt fest, beim Beschwerdeführer 2 bestehe ein Bainbridge-Ropers- Syndrom mit Mutation im Exon 11 des ASXL3-Gens mit einem globalen Entwicklungsrückstand, einer ausgeprägten muskulären Hypotonie (floppy infant), einer Fütter- und Gedeihstörung mit rezidivierendem Erbrechen, einer Arthrogryposis multiplex und facialen Dysmorphiezeichen. Die syndromale Erkrankung sei nicht in der GgV-EDI enthalten. Versichert seien mit den Geburtsgebrechen Ziff.