2.3. Mit Verfügung vom 22. September 2023 vereinigte der Instruktionsrichter die Verfahren VBE.2023.373 und VBE.2023.378. -3- 2.4. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 2. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerden. 2.5. Mit Replik vom 16. Oktober 2023 hielt die Beschwerdeführerin 1 an ihren Anträgen gemäss Beschwerde vom 11. September 2023 fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: