2. Eventualiter sei die Sache an die IV-Stelle zurückzuweisen, damit diese nach Vornahmen zusätzlicher medizinischer Abklärungen neu verfüge. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Die Beschwerde wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2023.373 erfasst. 2.2. Der Beschwerdeführer 2 erhob mit Eingabe vom 12. September 2023 ebenfalls fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Übernahme der Kosten für das CPAP-Gerät. Die Beschwerde wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2023.378 erfasst.