2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 18. August 2023 erhoben die Beschwerdeführenden am 8. September 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragten sinngemäss dessen Aufhebung. 2.2. Mit Eingabe vom 15. September 2023 reichte der Beschwerdeführer 2 weitere Unterlagen zu den Akten. 2.3. Mit Eingabe vom 28. September 2023 reichte die Beschwerdeführerin 1 die ihr vom Beschwerdeführer 2 und von der Beschwerdeführerin 3 erteilten Vertretungsvollmachten zu den Akten. 2.4. Mit Vernehmlassung vom 10. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: