2.5. Schliesslich ist den Akten ein auf den 1. Juni 2023 datiertes Schreiben von Herrn A. D._____ für die B._____ GmbH zu entnehmen, in welchem dieser gegenüber dem Beschwerdeführer bestätigt, zwischen April 2020 und Mai 2021 Lohnnachzahlungen von Fr. 17'810.00 für ausstehenden Lohn (insbesondere 13. Monatslöhne und Überstunden) überwiesen zu haben, die -6- während des Anstellungsverhältnisses (bis Ende November 2019) entstanden seien, sowie Fr. 15'000.00 für das Auto bezahlt zu haben (VB 215).