2.4. Sodann findet sich in den Akten ein auf den 1. Juli 2020 datierter Kaufvertrag zwischen dem Beschwerdeführer (Verkäufer) und Herrn A. D._____ (Käufer) über einen VW Golf (VB 255). Der Kaufpreis wurde mit Fr. 15'000.00 veranschlagt und sei in Raten zwischen Fr. 1'000.00 und Fr. 3'000.00 abzubezahlen (VB 255 f.). Eine auf den 14. Juni 2023 datierte Immatrikulationsbescheinigung des Strassenverkehrsamtes des Kantons U._____ bestätigt, dass zwischen dem 26. Juni und dem 9. September 2020 ein entsprechendes Fahrzeug auf den Sohn des Beschwerdeführers eingelöst war (VB 125).