Die erste Anstellung des Beschwerdeführers nach der Kündigung durch die B._____ GmbH per 29. November 2019 war gemäss den vorliegenden Akten eine dreimonatige Anstellung bei der G._____ GmbH vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2021 (VB 446). Gemäss dem (vor der Sitzverlegung des Unternehmens in den Kanton S._____ im Jahr 2022 gültigen) Handelsregistereintrag des Kantons T._____ war auch bei diesem Unternehmen zwischen dem 14. April und dem 6. Juli 2021 ein Herr A. D._____ als einziger Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung bzw. Geschäftsführer eingetragen (vgl. Eintrag zu [...] unter: https://[...]; zuletzt besucht am 27. August 2024).