6.3. Vorliegend stellte Dr. med. F._____ in seiner Stellungnahme vom 9. Januar 2013 zum Ausmass des Integritätsschadens auf den in der entsprechenden Suva-Tabelle vorgesehenen Wert bei Funktionsstörungen an den oberen Extremitäten, Periarthrosis humeroscapularis, mässige Form, ab und ging nicht von einer voraussehbaren Verschlimmerung aus (VB 277, S. 1; vgl. auch vorne E. 3.2.). Gestützt auf das ABI-Gutachten vom 8. Juni 2020 (vgl. - 18 -