vgl. auch die Verfügung vom 28. Oktober 2022 in VB 461. S. 2) lehnte es die Beschwerdegegnerin ab, ihm eine zusätzliche Integritätsentschädigung zu gewähren. Der Beschwerdeführer macht demgegenüber im Wesentlichen geltend, er habe Anspruch auf eine höhere Integritätsentschädigung, übersteige die Integritätseinbusse doch 10 %.