Danach arbeitete er von 1987 bis 1991 in der Montage-Abteilung einer Erntemaschinenfabrik, von 1991 bis 2004 als Allrounder in einer Möbelfabrik und – nach einer Phase der Arbeitslosigkeit – von 2006 bis zum Unfall im September 2009 als Elektrohelfer mit Montageaufgaben auf Baustellen (vgl. den Lebenslauf in VB 124 sowie den Arbeitsvertrag mit der damaligen B._____ GmbH in VB 125, S. 1 ff.). Es liegt damit eine langjährige bewusste und freiwillige Abkehr vom gelernten Beruf des Zimmermanns zugunsten ungelernter Hilfsarbeitertätigkeiten und zuletzt der Tätigkeit als Elektrohelfer vor, weshalb diese zuletzt ausgeübte Tätigkeit als angestammte Tätigkeit zu quali-