3.4. Mit Stellungnahme vom 7. Oktober 2022 hielt Dr. med. J._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Abteilung Versicherungsmedizin der Beschwerdegegnerin, fest, das von den ABI-Gutachtern festgestellte lumbovertebrale Schmerzsyndrom sei nicht kausal auf den Unfall vom 9. September 2009 zurückzuführen. Seit -9-