3.3.2. In der Folge holte die IV-Stelle des Kantons Aargau bei der ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, ein bidisziplinäres Gutachten (Gutachten vom 8. Juni 2020) ein. Dieses vereint eine orthopädische Beurteilung durch Dr. med. H._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, sowie eine neurologische Beurteilung durch Dr. med. I._____, Facharzt für Neurologie. Es wurden folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (vgl. VB 422, S. 8 f.): "1. Chronische Schulterbeschwerden der dominanten rechten Seite (ICD-10 T92.3/T92.1/Z98.8) […]