_, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 6. März 2013 und (nach eigener Untersuchung des Beschwerdeführers) vom 21. Juli 2014 sowie auf einen Abschlussbericht Integration vom 28. April 2016 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) beziehungsweise auf weitere berufliche Massnahmen in Form einer Weiterbildung zum Koch. Beide Verfügungen wurden vom Versicherungsgericht mit Urteilen VBE.2017.339 vom 14. November 2017 (betreffend Invalidenrente) und VBE.2017.736 vom 12. Dezember 2017 (betreffend berufliche Massnahmen) aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung und an-