_ vom 26. Juli 2016 über eine neuerliche kreisärztliche Untersuchung gleichen Datums ist bezüglich der Kausalität des Unfalls vom 9. September 2009 für die rechtsseitigen Schulterbeschwerden und des Einflusses weiterer ärztlicher Behandlung auf den Gesundheitszustand im Wesentlichen das Gleiche zu entnehmen. Dr. med. F._____ ging zudem wiederum von einer vollen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit aus.