Dieser hielt in seinem Untersuchungsbericht gleichen Datums zusammengefasst fest, die aktuell im Bereich der rechten Schulter noch geklagten Beschwerden seien kausal auf das Ereignis vom 9. September 2009 zurückzuführen, wobei von einer Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung des Gesundheitszustands mehr erwartet werden könne. Es bestehe eine volle Arbeitsfähigkeit für leichte Tätigkeiten, bei denen mit der rechten Hand körpernah nur Lasten bis 2 kg repetitiv gehoben werden müssten, bei denen das körperferne Heben von Lasten ausgeschlossen sei und die keine Arbeiten an schlagenden, stossenden und vibrierenden Maschinen sowie