3. 3.1. Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer am 9. September 2009 auf einer Baustelle durch einen Zwischenboden hinabgestürzt war und sich dabei eine Schulterluxation mit mehrfragmentärer wenig dislozierter Tuberculum-majus-Abrissfraktur rechts zugezogen hatte, welche am 17. September 2009 operativ versorgt wurde (vgl. statt vieler die Unfallmeldung vom 10. September 2009 in VB 296, die ergänzenden Angaben des Beschwerdeführers vom 16. September 2009 in VB 3, den Polizeirapport vom 27. Oktober 2009 in VB 31, sowie in medizinischer Hinsicht den Austrittsbericht von PD Dr. med. C._____, Facharzt für Chirurgie sowie für Handchirurgie, Dr. med. D.__