4. Eventualiter zu Ziff. 2. sei eine externe orthopädische und neurologische Begutachtung zu initiieren. -3- 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 hielt der Beschwerdeführer im Wesentlichen an seinen Rechtsbegehren fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: