1. Der 1961 geborene Beschwerdeführer war bei der damaligen Z._____ Zweigniederlassung der unterdessen infolge Konkurses aus dem Handelsregister gelöschten B._____ GmbH mit damaligem Sitz in Y._____ als Hilfsmonteur angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Am 9. September 2009 verletzte er sich bei einem Sturz an der rechten Schulter. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für dieses Ereignis und richtete die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld) aus.