lohnentwicklung bis 2021 sowie der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.3 Stunden mit Fr. 71'074.00. Das Invalideneinkommen bemass sie aufgrund des Totalwerts der Tabelle TA1 der LSE 2020 des BfS für Männer in Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 1. Demnach hätte der Beschwerdeführer, angepasst an die Nominallohnentwicklung bis 2021 sowie unter Berücksichtigung der betriebsüblichen Arbeitszeit und der eingeschränkten Leistungsfähigkeit, ein Einkommen von Fr. 52'258.00 erzielen können. Einen Abzug vom Tabellenlohn nahm sie nicht vor (VB 223 S. 1 f.).