6.3. Zusammenfassend bestehen keine Indizien, die gegen die Zuverlässigkeit des estimed-Gutachtens vom 16. August 2022 sprechen, weshalb darauf abzustellen ist. Es ist demnach davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer in einer seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen angepassten Tätigkeit zu 80 % arbeitsfähig ist (vgl. E. 4.2.). -9-