Diese hätten die orthopädisch-rheumatologischen Diagnosen "sehr banal beurteilt". Sie hätten die ausgeprägte Omarthrose an der linken Schulter ausser Acht gelassen, die kardiologischen Diagnosen, das schwergradige obstruktive Schlafapnoe-Syndrom und diverse Herz-Herzkreislauf-Diagnosen mit Status nach mehreren Herzinfarkten und Operationen sowie den sehr schlecht eingestellten Diabetes mellitus Typ 2 nirgends erwähnt und auch die Long- COVID-Erkrankung des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt (VB 220 -8-