_, Facharzt für Rheumatologie sowie für Physikalische Medizin und Rehabilitation, kam in seiner Beurteilung vom 6. Juli 2023 zum Schluss, aus den Einwänden sowie eingereichten Unterlagen ergäben sich keine relevanten neuen medizinischen Fakten, insbesondere keine relevanten neuen objektiven klinischen bzw. apparativen Befunde, welche ergänzend berücksichtigt werden müssten. Auf das aus versicherungsmedizinischer Sicht schlüssige und gut nachvollziehbare polydisziplinäre esti- med-Gutachten vom 16. August 2022 könne abgestellt werden; weitere Abklärungen seien nicht indiziert (VB 222).