4.3. Das estimed-Gutachten vom 16. August 2022 (VB 212) sowie der vom Beschwerdeführer am 30. November 2022 erhobene Einwand gegen den Vorbescheid vom 27. September 2022 (VB 214) inklusive der dazu eingereichten Arztberichte (VB 2020) wurden dem RAD zur Stellungnahme vorgelegt. Dr. med. D._____, Facharzt für Rheumatologie sowie für Physikalische Medizin und Rehabilitation, kam in seiner Beurteilung vom 6. Juli 2023 zum Schluss, aus den Einwänden sowie eingereichten Unterlagen ergäben sich keine relevanten neuen medizinischen Fakten, insbesondere keine relevanten neuen objektiven klinischen bzw. apparativen Befunde, welche ergänzend berücksichtigt werden müssten.