4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre Gutachten der estimed AG vom 16. August 2022, welches eine internistische, eine rheumatologische sowie eine neurologische Beurteilung umfasst (VB 212), -5- sowie auf die Beurteilung eines Rheumatologen ihres RAD vom 6. Juli 2023 (VB 222). 4.2. Im estimed-Gutachten vom 16. August 2022 wurden interdisziplinär die folgenden Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 212.2 S. 10):