1.3. Am 21. Oktober 2019 meldete der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und ersuchte sinngemäss um Leistungen. Nach Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. Januar 2020 auf das Leistungsbegehren nicht ein.