1.2. Im Juni 2015 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten liess (Gutachten der Medizinischen Abklärungsstelle Bern [MEDAS Bern] vom 1. Oktober 2018). In der Folge sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 29. Juli 2019 vom 1. April 2017 bis 31. Januar 2018 eine ganze Rente und vom 1. Februar bis 31. Juli 2018 eine halbe Rente zu.