richt des Kantonsspitals F._____ vom 2. Juni 2020 in VB 15 S. 4 f.). Die Beschwerdegegnerin weist zu Recht darauf hin, dass sich sowohl der Eingriff an sich wie auch der postoperative Verlauf komplikationslos gestaltet hätten. Der Beschwerdeführer habe sich unter Inhalations- und Physiotherapie mit intensiver Atemgymnastik sowie Mobilisation und präemptiver Schmerztherapie rasch erholt. Letztere sei initial mittels patientenkontrollierter Analgesie (PCA-Pumpe) mit Morphin realisiert worden und im Verlauf nach Entfernung bei beschwerdefreiem Patienten oralisiert worden (vgl. VB 15 S. 2).