4.2. Der Beschwerdeführer begründet sein Vorbringen, wonach seine psychischen Beschwerden in einem adäquaten Kausalzusammenhang zur Berufskrankheit stünden im Wesentlichen mit dem Spitalaufenthalt (gemeint wohl derjenige vom 29. Mai 2020; vgl. diesbezüglich den Operationsbericht vom 2. Juni 2020 in VB 15 S. 4 f.). Dieser habe aufgrund der mit der Entfernung des "Lungenflügels" verbundenen Ängsten zu einer Traumatisierung und extremen Ängsten geführt, welche durchaus geeignet gewesen seien, zu den vorhandenen psychischen Beschwerden zu führen (Beschwerde S. 8).