Ein klinisch relevanter Leidensdruck wegen seiner Berufskrankheit und der von ihm erlebten unklaren und beängstigenden gesundheitlichen Zukunftsperspektive mit der Erkrankung sei deutlich zu erkennen gewesen. Aufgrund der Anamnese und der sich darstellenden Situation seien die Beschwerden mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die Berufskrankheit zurückzuführen. Zur definitiven Klärung der Frage sei jedoch ein unabhängiges Gutachten notwendig (VB 289).