3.3. Med. pract. E._____, Psychiatrische Dienste D._____, nahm auf Anfrage des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 23. Mai 2023 Stellung. Der Beschwerdeführer sei mehr als 1.5 Jahre nach dem "Ereignis vom 09.05.2020 (Berufskrankheit)" im Ambulatorium der Psychiatrischen Dienste D._____ vorstellig geworden. Ein klinisch relevanter Leidensdruck wegen seiner Berufskrankheit und der von ihm erlebten unklaren und beängstigenden gesundheitlichen Zukunftsperspektive mit der Erkrankung sei deutlich zu erkennen gewesen.