_ nicht in Frage zu stellen, denn Dr. med. C._____ führte die TFCC-Läsion im Wesentlichen auf das geltend gemachte Ereignis vom 20. November 2021 zurück (vgl. Aktenbeurteilung vom 8. April 2024 S. 13), welches jedoch – wie oben dargelegt – nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen ist. Im Übrigen beschränkt sich die Begründung von Dr. med. C._____ bezüglich des Vorliegens einer Listendiagnose auf die pauschale und nicht weiter begründete Feststellung, es seien keine degenerativen Veränderungen festgestellt worden (S. 17). Zur Beurteilung von Dr. med.