Es bestehen jedoch keinerlei Anhaltspunkte, welche eine falsche Wiedergabe des Sachverhalts durch die erstbehandelnden Ärzte vermuten lassen. So wurde auch im Krankenauszug der Hausarztpraxis der Beschwerdeführerin am 1. Dezember 2021 festgehalten, dass seit zwei Monaten am linken Handgelenk Schmerzen bestehen würden und die Beschwerdeführerin ein traumatisches Ereignis negiert habe (vgl. VB 92 S. 2). Auch im Bericht von Dr. med. H._____, Facharzt für Radiologie, vom 30. Dezember 2021 über die gleichentags durchgeführte MRI-Untersuchung des linken Handgelenks wurde unter "Klinische Angaben" Folgendes festgehalten: "Ulnare Handgelenksschmerzen links ohne Trauma.